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AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018: Atomausstieg stockt. Anlagen zur Verteilung von Radioaktivität bekommen Betriebserlaubnis in Neckarwestheim und Philippsburg

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Heute haben das baden-württembergische Umweltministerium und die EnBW in offensichtlich koordinierten Presseerklärungen ein Weihnachtsgeschenk des Lands an die EnBW mitgeteilt: sowohl in Neckarwestheim als auch in Philippsburg erhalten die neuen Atomanlagen heute ihre Betriebsgenehmigungen, vermutlich unbefristet.

Dass das Umweltministerium dies mit "Atomausstieg kommt voran" überschreibt, ist rätselhaft, wenn nicht sogar zynisch. Denn das AKW Philippsburg 2 soll mit Unterstützung des Landes noch gut 12 Monate laufen und das AKW Neckarwestheim II sogar noch gut 4 Jahre - und die neuen langfristigen Lager ("SAL") an beiden Standorten sowie die beiden neuen Zerlegefabriken ("RBZ") dort tragen zum faktisch stillstehenden Atomausstieg überhaupt nichts bei.
Stattdessen erleichtern sie der EnBW die großzügige Abgabe von Radioaktivität sogar noch beim AKW-Abriss - sie darf nämlich sowohl radioaktives Wasser in Rhein und Neckar ableiten als auch sogar über neu gebaute Radionuklidkamine radioaktive Abluft freisetzen. Und die Zerlegefabriken dienen dazu, "optimiert" niedrig strahlendes Material abzutrennen und "freizugeben", also ohne weitere Strahlenschutzüberwachung in das Recycling und zu einem kleineren Teil auf die Deponien in Heilbronn, Schwieberdingen und Horrheim abzugeben (für Philippsburg wird eine analoge Deponielösung noch gesucht).

Die seitens Umweltministerium angeblich angelegten "strengsten Sicherheitsmaßstäbe" sind alternative Fakten, denn es wurde z.B. trickreich auf Umweltverträglichkeitsuntersuchungen verzichtet. Ebenso irreführend sind die Aussagen der EnBW zu "Information und Dialog", denn es gab keine gesetzliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterlagenauslegung, Einwendungrecht der Bürger/innen und Erörterungstermin. Auch eine fundierte Initiativstellungnahme unsererseits (https://atomerbe-neckarwestheim.de/download/category/1-dokumente-flyer?download=57:initiativ-stellungnahme-zu-rbz-n-und-sal-n) wurde wohl bestenfalls zur Kenntnis genommen.

Wir bleiben bei unseren Forderungen:

- Atomausstieg heißt: AKWs sofort abschalten.

- Keine Freisetzung von radioaktivem Material beim Abriss der AKWs

- die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen.

.ausgestrahlt: Presse-Mitteilung 06.11.2018: AKW Neckarwestheim: Reaktorsicherheitsexperte warnt vor auslegungsüberschreitendem Störfall aufgrund rissiger Rohre

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.ausgestrahlt veröffentlicht Expertise zum Risiko von Dampferzeuger-Heizrohrbrüchen / Gefährliches „Bypass-Ereignis“ mit Freisetzung radioaktiver Stoffe und Kernschmelze möglich / Umweltminister Untersteller darf AKW Neckarwestheim nicht ans Netz lassen

Im AKW Neckarwestheim‑2 sind mehr als 100 Rohre in den Dampferzeugern von Rissen durchzogen. Ursache ist die besonders gefährliche Spannungsrisskorrosion. Die Risse können zum gleichzeitigen Bruch mehrerer Rohre führen. Risiken und Folgen eines solchen auslegungsüberschreitenden Störfalls hat der unabhängige Reaktorsicherheitsexperte Prof. Dr.‑Ing. habil. Manfred Mertins in einer Stellungnahme für die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt beschrieben. Hierzu erklärt Matthias Weyland von .ausgestrahlt:

„Die im AKW Neckarwestheim‑2 entdeckten Risse sind irgendwann in den vergangenen vier Jahren entstanden und mit unbekannter Geschwindigkeit gewachsen. Weder EnBW noch die Atomaufsicht wissen, wann und wie schnell die Risse bis zu 91 Prozent der Wanddicke durchdringen konnten. Sie können deshalb auch nicht ausschließen, dass sich in den kommenden Monaten erneut gefährliche Risse bilden, die unter Umständen sehr schnell wachsen.

Schon der Bruch eines einzigen der mehr als 16.000 Heizrohre in den Dampferzeugern ist ein gefährlicher Störfall, der zur Freisetzung von Radioaktivität führen kann. Umweltminister Untersteller (Grüne) darf einen solchen Störfall nicht billigend in Kauf nehmen.

Die Expertise zeigt zudem, dass insbesondere bei vorgeschädigten Rohren eine erhebliche Gefahr gefährlicher Folgeschäden besteht: Das erste beschädigte Rohr kann weitere benachbarte Rohre zerstören. Der Störfall würde damit auslegungsüberschreitend. Zudem könnte er sich zu einem der gefürchteten ‚Bypass-Ereignisse‘ entwickeln, bei denen radioaktives Wasser aus dem Reaktorkern ungehindert in die Umwelt gelangen und der Reaktorkern nicht mehr ausreichend gekühlt werden kann. Im schlimmsten Fall droht dann eine Kernschmelze.

Das AKW Neckarwestheim‑2 ist in den vergangenen Jahren nur knapp am Durchriss eines oder gar mehrerer Heizrohre vorbeigeschrammt. Weder EnBW noch die Atomaufsicht haben bemerkt, wie Risse Rohrwände fast komplett durchdrungen haben. Es kann nicht sein, dass EnBW nun einfach ein paar beschädigte Rohre verstopft und den Reaktor wieder in Betrieb nimmt. Solange das Auftreten weiterer schnell wachsender Risse (‚Spannungsrisskorrosion‘) in den Dampferzeugern nicht hundertprozentig ausgeschlossen ist, darf Umweltminister Untersteller keine Wiederanfahrgenehmigung für den Reaktor erteilen. Die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben vor den Profitinteressen von EnBW.“

Die fachliche Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Manfred Mertins können Sie hier herunterladen:
www.ausgestrahlt.de/informieren/mertins-stellungnahme-spannungsrisskorrosion/

AG AtomErbe Neckarwestheim und .ausgestrahlt: Presse-Mitteilung 31.10.2018: Mit Schrott-Berg gegen Schrott-Reaktor

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Anti-Atom-Aktivisten laden Schrott vor dem Umweltministerium in Stuttgart ab und fordern „Schrottreaktor Neckarwestheim endlich abschalten“ / Auslegungsüberschreitender Störfall möglich / Atomaufsicht muss Wiederinbetriebnahme des AKW untersagen

Atomkraftgegner protestieren seit 10 Uhr mit einer Ladung Schrott vor dem Stuttgarter Umweltministerium gegen die von EnBW für nächste Woche geplante Wiederinbetriebnahme des derzeit abgeschalteten AKW Neckarwestheim‑2. Auf Transparenten fordern sie: „Schrottreaktor Neckarwestheim endlich abschalten“. Hierzu erklären F. Wagner von der AG AtomErbe Neckarwestheim und M. Weyland von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Das AKW Neckarwestheim-2 ist offensichtlich Schrott. Mehr als hundert Heizrohre in zwei von vier Dampferzeugern des Reaktors sind rissig. Weder EnBW noch die Atomaufsicht können bisher sagen, wann diese Risse entstanden und wie schnell sie gewachsen sind. Sie können deshalb auch nicht ausschließen, dass in den kommenden Monaten neue Risse entstehen und gefährlich wachsen. Umweltminister Untersteller darf ein AKW mit solchen Materialproblemen nicht wieder ans Netz lassen!

Reißt auch nur ein einziges der mehr als 16.000 Heizrohre des Reaktors im Betrieb ab, ist das bereits ein schwerer Störfall. Die Gefahr, dass die dann unter hohem Druck umherschlagenden losen Rohrenden weitere benachbarte Rohre beschädigen, ist groß – insbesondere, wenn diese Rohre ebenfalls bereits Risse aufweisen. Schlägt so ein weiteres Heizrohr leck, ist der Störfall auslegungsüberschreitend und nach offiziellen Angaben nicht mehr sicher beherrschbar. Selbst eine Kernschmelze ist dann nicht mehr ausgeschlossen.

Nach Angaben von EnBW wurden die beiden von Rissen betroffenen Dampferzeuger (Nr. 20 + 40) zuletzt 2014 überprüft. Demnach könnten die vor kurzem entdeckten Risse irgendwann in den vergangenen vier Jahren entstanden sein, genausogut aber auch erst in den vergangenen vier Monaten – ohne dass sie jemand entdeckt hätte. Spannungsrisskorrosion, um die es hier geht, tritt unvorhersehbar auf – und die Risse können spontan schnell wachsen. An manchen Stellen waren die Rohrwände nur noch 0,1 Millimeter dick. Zusätzlich sind nach Angaben des Umweltministeriums 23 weitere Rohre neu von Lochfraß betroffen, davon 18 an den beiden erst 2017 überprüften Dampferzeugern (Nr. 10 + 30).

Wie schon im vergangenen Jahr einfach die beschädigten Rohre zu verstopfen und den Reaktor dann wieder zu starten, wie EnBW es vorhat, nimmt weitere Risse und weiteren Lochfraß billigend in Kauf. Damit darf Umweltminister Untersteller den Energiekonzern nicht noch einmal durchkommen lassen. Bis die Ursache sowohl der Risse als auch des Lochfraßes an den Rohren eindeutig geklärt und behoben ist, darf der Reaktor nicht wieder ans Netz. Die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben vor den Profitinteressen von EnBW.“

BUND RV Heilbronn-Franken und Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn: Pressemitteilung 26.10.2018: GKN II: Störfall durch Heizrohrlecks unbeherrschbar?

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Heilbronn-Franken, und das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, weisen darauf hin, dass ein durch ein Dampferzeuger-Heizrohr-Leck im Atomkraftwerk Neckarwestheim möglicherweise nicht beherrschbar ist.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Angaben der Organisation .ausgestrahlt bestätigt, dass 101 Heizrohre im Dampferzeuger des Atomkraftwerks „rissartige Wanddickenschwächen“ aufweisen und dass die Wanddicke z.T. mit 0,1 mm nur noch 9% des Ausgangswerts beträgt, aber gleichzeitig erklärt, ein durch Risse in Heizrohren verursachter Störfall sei beherrschbar. Die Dampferzeuger sind riesige Wärmetauscher, die die im Reaktor erzeugte Hitze weiterleiten müssen.

BUND und Aktionsbündnis weisen darauf hin, dass ein derartiger Störfall schon im Jahr 2014 vom AKW-Fachmann Dipl.-Ing. Helmut Mayer beschrieben wurde. Mayer beschreibt ein Szenario, in dem Wasser aus dem Sekundärkreislauf durch Risse in den Heizrohren in den Primärkreislauf gelangt und den Borgehalt im Primärkreislauf so weit verdünnt, dass im Reaktor auch bei eingefahrenen Steuerstäben eine unkontrollierbare Kettenreaktion stattfindet und damit im schlimmsten Fall ein Super-GAU starten würde.

Das erscheint auf den ersten Blick sehr unwahrscheinlich, da der Druck im Primärkreislauf unter Betriebsbedingungen sehr viel höher ist als im Sekundärkreislauf. Bei einem Heizrohrleck wird jedoch der Druck automatisch angeglichen, um zu vermeiden, dass radioaktives Wasser aus dem Primär- in den Sekundärkreislauf und in die Umwelt gelangt. Aufgrund physikalischer Gesetze können bei der Druckabsenkung im Primärkreislauf Dampfblasen entstehen. Dann kommt es in dem Szenario zu Kavitation der Hauptkühlmittelpumpen und zum Eindringen von unboriertem Wasser in aus dem Sekundär- in den Primärkreislauf.

Mayer kommentiert 2014: „Dieser Störfallverlauf ist bisher weder in den Betriebshandbüchern der Kernkraftwerke beschrieben noch mit dem Betriebspersonal geschult oder trainiert worden, und er ist auch den Kernkraftwerks-Krisenstäben nicht bekannt“.

Die Reaktorsicherheitskommission hat sich im Dezember 2014 mit diesem Szenario befasst und erklärt, die Menge an borfreiem Wasser, die in den Reaktorkreislauf eindringen könne, reiche nicht aus, um zu einer nicht beherrschbaren Kettenreaktion zu führen. Dem hält der Diplomingenieur in einem Interview mit dem .ausgestrahlt-magazin entgegen, dass ihre Berechnung nur funktioniert, wenn das Volumenregelsystem des Reaktors nicht verfügbar ist. Dieses System wird auf das Eindringen von Wasser aus dem Sekundärkreislauf mit der Entnahme von boriertem Wasser reagieren, was zur weiteren Verdünnung führt.

BUND und Aktionsbündnis fordern das Umweltministerium auf, das Wiederanfahren von GKN II nach der Revision zu untersagen. „Prinzip Hoffnung reicht nicht“, fordert BUND-Regionalgeschäftsführer G. May-Stürmer, „die Warnung vor einem unbeherrschbaren Störfall bei Heizrohrlecks ist gut begründet. Wenn uns nur noch 9% Restwanddicke der Heizrohre davor schützen, darf der Reaktor nicht mehr in Betrieb gehen“.

Die von der EnBW geplanten Maßnahmen – Änderungen bei der Chemie und Verstopfen von Röhren – vermitteln nach Auffassung von BUND und Aktionsbündnis keine Sicherheit, dass bis zur nächsten Revision nicht wieder neue erschreckende und überraschende Schäden auftreten.

Anlage:
EnBG: Beschreibung des Störfalls Dampferzeuger-Heizrohrleck (DEHL) mit Zusatzstörung vom 24.03.2014

AG AtomErbe Neckarwestheim und .ausgestrahlt: Presse-Mitteilung 25/26.10.2018: Nächtliche Projektion auf das AKW Neckarwestheim

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Anti-Atom-Aktivisten kritisieren gefährliche Flickschusterei am Reaktor / EnBW darf Sicherheit der Bevölkerung nicht weiter aufs Spiel setzen

„Wir flicken bis zum Super-GAU – EnBW“ war heute Nacht (25./26.10.) in großen Lettern auf der Reaktorkuppel des AKW Neckarwestheim‑2 zu lesen (Link zum Foto-Download siehe oben).

Hierzu erklären M. Weyland von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und F. Wagner von der AG Atomerbe Neckarwestheim:

„EnBW hat bereits vor einem Jahr mehr als 30 beschädigte Rohre in einem von vier Dampferzeugern des AKW Neckarwestheim‑2 entdeckt. Entgegen aller Vorsicht verzichtete der Konzern damals darauf, auch die Rohre in den übrigen Dampferzeugern zu überprüfen. Stattdessen nahm er den Reaktor wieder in Betrieb und ließ ihn ein ganzes Jahr weiterlaufen. Das ist ein unverantwortliches Vabanquespiel mit der Sicherheit der Bevölkerung im Großraum Stuttgart.

Schon der Abriss eines einzigen Heizrohrs in einem der Dampferzeuger ist ein komplizierter Kühlmittelverluststörfall und darf nach geltendem Recht nicht billigend in Kauf genommen werden. Reißt mehr als ein Rohr, ist der Störfall auslegungsüberschreitend: Das AKW kann diesen nicht mehr sicher beherrschen.

Bei den in diesem Jahr angeordneten Überprüfungen aller Dampferzeuger stellte sich heraus, dass nicht nur Rohre, die bereits 2017 beschädigt waren, weiter korrodiert sind, sondern dass daneben mehr als 100 Rohre bisher unbekannte Risse aufweisen. Diese um die Rohre herum verlaufenden Risse haben nach Angaben des Umweltministeriums zum Teil schon bis zu 91 Prozent der Rohrwand durchdrungen. Mutmaßliche Ursache der Risse ist nach Aussage des Ministeriums Spannungsrisskorrosion. Das bedeutet, dass die Risse urplötzlich entstehen und unvorhersehbar weiterreißen können.

Einfach die etwas stärker beschädigten Rohre zu verschließen – wie schon vor einem Jahr – und ansonsten darauf zu hoffen, dass bis zur nächsten Überprüfung nichts passieren wird, ist ein waghalsiger Blindflug. Das AKW Neckarwestheim‑2 ist fast 30 Jahre in Betrieb, das Material entsprechend ermüdet. Weitere gefährliche Risse sind zu erwarten. Daran kann auch die andauernde Flickschusterei an den Rohren nichts ändern. EnBW sollte diesen Tatsachen endlich ins Auge sehen und die einzig richtige Konsequenz ziehen: den Reaktor dauerhaft abzuschalten – bevor es noch zu einem ernsten Unfall kommt.“

.ausgestrahlt: Presse-Mitteilung 22.10.2018: Risse im AKW Neckarwestheim gefährlicher als bisher bekannt

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Schon mehr als 100 beschädigte Dampferzeugerheizrohre / Gegenmaßnahmen haben versagt / Rohrwände stellenweise nur noch 0,1 Millimeter dick

Zu der großen Anzahl neu entdeckter Risse im AKW Neckarwestheim‑2 erklärt M. Weyland von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Nicht ‚einzelne‘, wie von EnBW verkündet, sondern mehr als 100 Dampferzeugerheizrohre des AKW Neckarwestheim‑2 weisen nach Informationen der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt gravierende Schäden auf. Die erst jetzt bei Untersuchungen entdeckten Risse verlaufen ringförmig um die Rohre. Die Gefahr, dass derart beschädigte Rohre abreißen, ist besonders groß – zumal es sich offenbar um schnell voranschreitende Spannungsrisskorrosion handelt. Die normalerweise 1,2 Millimeter dicken Rohrwände sind stellenweise nur noch 0,1 Millimeter stark. Dass es in Neckarwestheim‑2 bislang nicht zu einem Heizrohrbruch und damit Störfall kam, ist bloßes Glück.

Schon vor einem Jahr sind im AKW Neckarwestheim‑2 punkt- und muldenförmige Vertiefungen an zahlreichen Dampferzeugerheizrohren festgestellt worden. Mehr als ein Dutzend Heizrohre musste damals außer Betrieb genommen werden. Lochkorrosion als mutmaßliche Ursache der Schäden schloss die Atomaufsicht kategorisch aus – und ließ den Reaktor wieder ans Netz. Nun zeigt sich:

1. Die Annahme, Lochkorrosion an Dampferzeugerheizrohren sei aus physikalisch-chemischen Gründen unmöglich, war falsch: Bei den punkt- und muldenförmigen Schäden handelt es sich offensichtlich doch um Lochkorrosion.

2. Die ergriffenen Gegenmaßnahmen waren erfolglos: Damals schon festgestellte punkt- und muldenförmigen Schäden haben sich verschlimmert.

3. Es gibt einen weiteren Schadensmechanismus, den weder Betreiber EnBW noch die Aufsichtsbehörde zunächst erkannt hatten: die vermutlich durch Spannungsrisskorrosion verursachten oben genannten umlaufenden rissförmigen Vertiefungen.

EnBW und das baden-württembergische Umweltministerium haben das Ausmaß der Schäden im AKW Neckarwestheim‑2 deutlich unterschätzt. Die Heizrohre in den Dampferzeugern gehören zum radioaktiven Primärkreislauf des Reaktors und müssen im Betrieb einem Druckunterschied von 80 bar standhalten. Ein Dampferzeugerheizrohrleck (DEHL) ist ein Störfall, der sich nach Ansicht von Reaktorexperten unter bestimmten Umständen sogar zu einem Super-GAU ausweiten kann. Solange nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass es zu weiteren Rissen im Reaktor kommt, darf das AKW Neckarwestheim‑2 nicht wieder ans Netz gehen.“

HINWEIS:

Mehr Informationen zu den Heizrohrschäden im AKW Neckarwestheim‑2 und zu der bei einem Heizrohrleck unter Umständen drohenden unkontrollierbaren Kettenreaktion im Reaktor finden Sie auf Seite 12/13 im druckfrischen .ausgestrahlt-Magazin Nr. 41, das Sie als PDF hier herunterladen können: ausgestrahlt.de/media/mag41_WEB.pdf

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 03.09.2018: 698 EinwenderInnen fordern sofortige Abschaltung des AKWs GKN II und ein transparentes, bürgernahes u. ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren für den AKW-Abriss. Keine Radioaktivität in die Umwelt!

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Einwendungsfrist für den Abriss von Neckarwestheim II (GKN II)-endet heute am 3.9.2018

Noch über vier Jahre soll das AKW GKN II seinen schädlichen und gefährlichen Betrieb fortsetzen - nur mit der Genehmigung für den späteren Abriss haben es EnBW und Atomaufsicht eilig, vor allem soll die Freisetzung von über 99% der AKW-Masse in die Umwelt und auf gewöhnliche Deponien beschlossen werden.

Über 700 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit offiziellen Einwendungen dagegen gewandt. Die AG AtomErbe Neckarwestheim übergibt heute alleine 698 Sammel-Einwendungen als Weckruf an das Umweltministerium, dazu kommt eine Reihe detaillierter Einzeleinwendungen, u.a. vom Landesverband des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), der hierbei mit der Physikerin und Atom-Expertin Oda Becker aus Hannover zusammen arbeitete.

Die Kernforderungen von BUND und Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim sind:

- Sofortige Abschaltung von GKN II !

- Echte Bürgerbeteiligung, in allen Genehmigungsverfahren und -schritten des Stilllegungs- und Abbau-Projekts, über die gesamte Zeitdauer!

- Kein eiliger Billigabriss. Verbot der Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar während Abbau und Lagerung. Schutz der Arbeiter/innen!

- Die Genehmigungsverfahren des „Standortabfalllagers“ und des „Reststoffbearbeitungszentrums“ müssen neu aufgerollt werden mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung!

- Keine Freisetzung von radioaktivem AKW-Schutt in Umwelt, Recycling und gewöhnliche Deponien, sondern überwachte Lagerung vor Ort!

Gemeinsame Stellungnahme von Bürgerinitiativen am mittleren Neckar und am mittleren Oberrhein zur Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017

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Gemeinsame Stellungnahme von Bürgerinitiativen am mittleren Neckar und am mittleren Oberrhein zur Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017.
- Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim
- Bürger-Initiative Gegen MÜll-Geschäfte (BIGMÜG Buchen)
- Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand
- Bündnis für Sichere Verwahrung von Atom-Müll in Baden-Württemberg (Karlsruhe)
- Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim

Anlass:
Vorstellung der Abfallbilanz Baden-Württemberg 2017 durch Herrn Minister Untersteller am Montag 30.07.2018

Bürgerinitiativen fordern ein Umdenken:
Abfall? Da muss vieles anders werden - Mut zur Nachhaltigkeit!

Wer etwas über eine Zivilisation erfahren möchte, muss sich deren Umgang mit ihrem Abfall anschauen. Deshalb begrüßen wir Bürgerinitiativen die jährliche Abfallbilanz für Baden-Württemberg, die am Montag 30.7.18 für das Jahr 2017 vorgestellt wird.
Wir fordern aber Bürger*innen und Politik auf, endlich die dringenden Konsequenzen zu ziehen.

Ein Positiv-Ereignis und Zwei Negativ-Ereignisse veranlassen uns, unseren Appell aus dem letzten Jahr zu aktualisieren:

1) Positiv: Die Ärzteschaft von Baden-Württemberg hat den Manipulationsversuchen des Umweltministers widerstanden und nach einem Fachsymposium im Frühjahr ihre Kritik an der Freisetzung von strahlendem AKW-Schutt bekräftigt.

2) Negativ: auch bei den laufenden Genehmigungsverfahren zum Abbau von Philippsburg 2 und Neckarwestheim II setzen EnBW und Atomaufsicht auf den Grundsatz: am Billigsten ist die Verteilung der Radioaktivität in die Umwelt und auf allgemeine Deponien.

3) Negativ: Der Landkreis Karlsruhe steckt in der Sackgasse, ihm fehlen Deponien. Für radioaktiven Schutt aus den Karlsruher Atomfabriken will man jetzt in Absprache mit dem Umweltministerium ein riesiges Zwischenlager bauen, aus dem dann über Jahrzehnte portionsweise der Strahlenmüll auf Deponien abgegeben werden soll. Und gleichzeitig werden die Lager für den etwas stärker strahlenden Karlsruher Müll immer riesiger. Im Gegensatz zu Herrn Minister Untersteller bei seinem Besuch dort am heutigen Freitag sehen wir gewiss keinen Grund zur Freude.

„Das jetzt ausgedachte ’Interimslager’ soll also die Planungs- und Bauzeit einer Deponie von 15 bis 20 Jahre überbrücken. Dann darf es je nach Strahlung 1.000 bis 3.000 Tonnen pro Jahr an eine Deponie abgeben, scharf am gesetzlich erlaubten Maß für eine Deponie entlang. Bei alleine schon 65.000 Tonnen an ‘eingeschränkt freigegebenem’ Atom-Schutt liegt die irrwitzige Dauer dieses Verschiebeprojektes auf der Hand“, erklärt W. Oberacker vom Bündnis für Sichere Verwahrung von Atom-Müll in Baden-Württemberg, „mit solch einem Unsinn darf Minister Untersteller nicht durchkommen. An dieser Stelle zeigt sich, dass das ganze Freigabekonzept wie ein Kartenhaus zusammenbricht und endlich nachhaltige Deponiekonzepte für den gesamten Freimessmüll realisiert werden müssen, die von unserer Seite aus bereits auf dem Tisch liegen“.

„Die Freigabe von radioaktiv belastetem Material muss neu verhandelt werden. Eine weitere Anreicherung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt muss vermieden werden, zumal seit Jahrzehnten eine Berieselung aus den Schornsteinen und Abwasserrohren der Atomkraftwerke stattfindet“, fordert F. Wagner von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim und erläutert: „betroffen sind in Baden-Württemberg einerseits Buchen, Schwieberdingen, Vaihingen-Horrheim, Kochendorf, Heilbronn, Wiesloch, Billigheim, Sinsheim und Mannheim als Standorte von Deponien und Müllverbrennungsanlagen, aber besonders auch alle Bürger*innen in ihrem Alltag durch künftig große Mengen an recyceltem AKW-Beton und -Metall. In den momentan laufenden Genehmigungsverfahren zum Abbau der AKWs in Neckarwestheim und Philippsburg zeigen EnBW und Umweltministerium, dass sie weiter auf das fatale Freigabekonzept setzen.“

„Der Raubbau der heutigen Generation an der Zukunft unserer Kinder zeigt sich nicht nur im Ressourcenverbrauch, in Ungerechtigkeit und Klimawandel, sondern auch im Abfall-Erbe, das wir hinterlassen“, betont G. May-Stürmer von der Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand, „und am Ende der Müll-Kette, nämlich in der Untertage-Deponie Heilbronn/Kochendorf, sind Wassereinbrüche mit Vergiftung der Biosphäre nur eine Frage der Zeit. Was wir heute ‚Entsorgung‘ nennen, wird unseren Nachfahren noch viele Sorgen bereiten.“

„Auch bei den oberirdischen Deponien erleben wir, dass die Anlagen nach und nach für Abfallarten missbraucht werden, für die sie nicht geeignet sind, zum Beispiel Abrissmüll aus den AKWs und den Karlsruher Atomanlagen“, analysiert Dr. med. Vogt von der Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim und ergänzt: „und das in Verbindung mit Schlampereien und Geheimniskrämerei.“

"Der Landrat im Neckar-Odenwald Kreis wurde vom Umweltministerium bis hin zur persönlichen Haftung bedrängt, den Einbau der freigemessenen radioaktiven Reststoffe aus Obrigheim auf der Deponie Buchen-Sansenhecken nicht in Frage zu stellen" kritisiert A. Scheuermann von der Bürger-Initiative Gegen MÜll-Geschäfte Buchen die aktuelle Entwicklung im Neckar-Odenwald-Kreis; „aber stattdessen braucht es dauerhafte und nachhaltige Konzepte. Für den AKW-Abrissmüll heißt das: die Optionen mit geordnetem Verbleib des strahlenden „Freimessmülls“ an den AKW-Standorten müssen endlich ernsthaft angegangen werden. Sicherheit muss vor Sparen gehen.“

„Alle Expert*innen wissen, dass auch niedrige radioaktive Strahlendosen Krebs und andere Krankheiten auslösen können. Trotzdem derart strahlenden Abrissmüll aus den Atomanlagen auf normale Bauschuttdeponien und sogar in das Metall- und Betonrecycling zu geben, obwohl es bessere Möglichkeiten gibt, ist unverantwortlich. Noch dazu wird der Verbleib des meisten Materials noch nicht einmal nachverfolgt“, kritisiert Dr. med. Schmid von der AG AtomErbe Neckarwestheim die derzeitige Politik und präzisiert: „Die Ärztevereinigung IPPNW hat belegen können, dass die Langzeitlagerung des AKW-Schutts in einem spezialisierten Bunker am AKW-Gelände oder die Langzeitsicherung der leergeräumten AKW-Gebäude machbare Alternativen sind, und zwar aus heutiger Sicht die einzigen verantwortbaren Wege für diesen Müll.
Ich bin froh, dass sich nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung der baden-württembergischen Ärzt*innen und des Deutschen Ärztetages auch der baden-württembergische Ärztekammerpräsident für ein Moratorium ausgesprochen hat. Er erwartet die Suche nach solchen Wegen für den Umgang mit dem Atomkraftwerk-Schutt, die den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung nachhaltig sicherstellen.“

Wir Bürgerinitiativen sind uns einig: Im Umgang mit dem Abfall muss es eine Kehrtwende geben, und das betrifft ganz besonders den giftigen und den strahlenden Abfall.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 24.06.2018: Umweltministerium verschläft den Atomausstieg - auch bei GKN II zählen nur die Interessen der EnBW

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Einwendungsfrist für GKN II-Abriss beginnt am 2.7.2018

Am Montag 2.7.18 beginnt mit der Auslegung von Unterlagen die so genannte Öffentlichkeitsbeteiligung für den Abriss des Atomkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II). Dieser Abriss soll ab 2023 rasch und billig starten, vorher soll die EnBW aber nochmals viereinhalb Jahre lang mit dem weiteren Betrieb von GKN II viel Geld verdienen dürfen, zu Lasten von Mensch und Natur, zu Lasten der Zukunft, und praktisch unversichert gegen einen Super-GAU - so die amtliche Planung.

In den bisherigen AKW-Abriss-Genehmigungsverfahren in Obrigheim, Neckarwestheim und Philippsburg wurden die Bürger durch trickreiche Verfahrensführung des baden-württembergischen Umweltministeriums um ihre Rechte gebracht. Wir haben dies immer wieder dokumentiert.

Leider ist längst abzusehen, dass das Umweltministerium seine alleine der EnBW dienende Linie auch bei GKN II beibehalten wird.

Umso wichtiger ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dem Ministerium auf die Finger schauen und eine echte Beteiligung einfordern.

Die Kernforderungen der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim sind:

- Sofortige Abschaltung von GKN II !

- Echte Bürgerbeteiligung, in allen Genehmigungsverfahren und -schritten des Stilllegungs- und Abbau-Projekts, über die gesamte Zeitdauer!

- Kein eiliger Billigabriss. Verbot der Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar während Abbau und Lagerung. Schutz der Arbeiter/innen!

- Die Genehmigungsverfahren des „Standortabfalllagers“ und des „Reststoffbearbeitungszentrums“ müssen neu aufgerollt werden mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung!

- Keine Freisetzung von radioaktivem AKW-Schutt in Umwelt, Recycling und gewöhnliche Deponien, sondern überwachte Lagerung vor Ort!

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn und BUND RV Heilbronn-Franken: Pressemitteilung 18.06.2018: Kein Wasserpfennig-Rabatt für Carbo-Saurier

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Aktionsbündnis Energiewende und BUND zum Streit über die Wasserentnahmeabgabe:
Kein Rabatt für fossile Großkraftwerke – Verrechnung mit GKN absurd

Das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Heilbronn-Franken, fordern Umweltminister Untersteller auf, für die Kohle- und Atomkraftwerke der EnBW keine weiteren Rabatte bei der Wasserentnahmeabgabe einzuräumen.

Die Umweltorganisationen beziehen sich auf Meldungen, nach denen sich die EnBW gegen die im Landeswassergesetz ab 2019 vorgesehene Erhöhung der Abgabe auf das Kühlwasser ihrer Großkraftwerke von 1 auf 1,5 cent pro Kubikmeter zur Wehr setzt.

„Verbraucher bezahlen für ihr Trinkwasser bereits heute 8,1 cent pro Kubikmeter an den Staat, ab 2019 10 cent“, gibt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende zu bedenken, „Wenn die maßvolle und schon längst beschlossene Erhöhung des Sondertarifs Kühlwasser, der die Großkraftwerke unangemessen privilegiert, ihre Konkurrenzfähigkeit gefährdet, wird die Mär vom billigen Kohle- und Atomstrom vollends unglaubwürdig.“

Tatsächlich zahlt die EnBW weder bisher überhaupt 1 cent pro Kubikmeter noch wird sie künftig 1,5 cent bezahlen, denn sie nutzt ein geschickt im Gesetz platzierten Schlupfloch und erhält einen großen Nachlass von 25 %: wer ein als „hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage“ etikettiertes Kohlekraftwerk baut, wie zuletzt in Mannheim und Karlsruhe geschehen, darf als Ausgleich für die Investition diesen 25 %-Rabatt nutzen, und das sogar bei allen seinen Kraftwerken.

BUND-Regionalgeschäftsführer G. May-Stürmer weist darauf hin, dass der Rabatt für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ins Wassergesetz aufgenommen wurde, um Innovationen bei industriellen Verbrennungsanlagen zu beschleunigen. „Die Anwendung auf große Kohlekraftwerke, die etwas Fernwärme auskoppeln, war nicht der Sinn dieser Ermäßigung“ wendet der Biologe ein, „vollends absurd wird es, wenn der Rabatt über die schwer durchschaubare Verrechnungsregelung in § 105 WG auch noch auf die Atomkraftwerke Neckarwestheim und Phillipsburg übertragen werden – die Kraftwerke mit dem schlechtesten thermischen Wirkungsgrad und damit dem höchsten Kühlwasserbedarf pro Kilowattstunde im Land“. Bei GKN findet keinerlei Kraft-Wärme-Kopplung statt.

Hintergrundinformation: Die Wasserentnahmeabgabe wurde in den 1980er Jahren von Baden-Württemberg als erstem Bundesland eingeführt, um den Umweltauswirkungen der Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser einen wirtschaftlichen Preis zu geben. Heute erheben 13 von 16 Bundesländern eine Wasserentnahmeabgabe. In Baden-Württemberg beträgt die Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung 8,1 ct/m³, ab 2019 10 ct/m³; für die Entnahme von Grundwasser durch andere 5,1 ct/m³, für die Entnahme von Oberflächenwasser 1,0 ct/m³, ab 2019 1,5 ct/m³. Für hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung kann eine Ermäßigung von bis zu 25% gewährt werden.

Die Wasserentnahmeabgabe wurde seinerzeit politisch mit Ausgleichszahlungen an Landwirte in Zusammenhang gebracht, die in Wasserschutzgebieten besondere Schutzbestimmungen einhalten. Die Zweckbindung für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange wurde erst bei der Wassergesetznovelle 2014 eingeführt.
Gesetzliche Grundlage: Wassergesetz Baden-Württemberg, §§ 100 - 114

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 03.02.2018: Prävention ist ärztliche Aufgabe - das umfasst auch den radioaktiven Abrissmüll aus den AKWs

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„Keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken im Land Baden-Würtemberg“ forderte mit großer Mehrheit im November 2016 das Parlament der baden-württembergischen Ärzte. Im Mai 2017 schloss sich der Deutsche Ärztetag dem an, warnte vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von Müll aus dem Abriss von Atomkraftwerken und forderte die Bundesregierung auf, sich für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.

Nach politischem Druck aus dem grünen Umweltministerium in Stuttgart distanzierten sich leider sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die Vorstände von den Mehrheitsbeschlüssen.

Ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg am heutigen Samstag 3.2.18 sollte nun Raum für eine vertiefte Diskussion sowohl zum strahlenden AKW-Schutt als auch zum Strahlenschutz in der Medizin geben und wurde diesem Anspruch auch gerecht, dank des großen Engagements der Referenten und der zahlreichen Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet. Bei allen Referaten, gleich ob von den Vertretern der Ärzteinitiativen und der IPPNW (Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs), ob vom Umweltministerium und der Strahlenschutzkommission, oder vom Strahlen-Epidemiologen, wurde klar: die Freisetzung von gering radioaktivem Material aus dem AKW-Rückbau setzt die Bevölkerung einer gewissen zusätzlichen Strahlung aus.
Unterschiedlich war die Bewertung dieser zusätzlichen Strahlendosis: diese ging von „vernachlässigbar“ über „tolerierbar“ bis „kritisch ernst zu nehmen“. Auch unterschiedlich war die Meinung zur Frage, ob man die Bürgerschaft wie bisher ungefragt mit dieser Strahlung belasten dürfe, und ebenso zur Frage, ob überhaupt Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung erforderlich seien.
Einig war man sich dagegen in der Forderung, dass die Anstrengungen zur Verringerung der aus Röntgen und Computertomographie stammenden Strahlenbelastung von Patienten und Beschäftigten nicht nachlassen dürfen. Es wurde aber auch die Forderung laut, Politik und Atomaufsicht sollten endlich aktiv werden zum Schutz der Bevölkerung vor vermeidbarer Strahlenbelastung z.B. aus Baustoffen, Phosphatdünger und Radon.

Als einer derjenigen teilnehmenden Ärzte, welche zugleich in der IPPNW als auch der AG AtomErbe Neckarwestheim engagiert sind, fasst F. Wagner deren Forderungen zusammen:
„Das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes darf beim AKW-Abriss nicht außer Kraft gesetzt bleiben. Die schon begonnene Freisetzung von gering radioaktivem Material aus den AKWs in die Umwelt, auf Siedlungsmüll-Deponien und in die allgemeine Wiederverwendung verstößt gegen das Vorsorgeprinzip.

Wir haben belegt, dass die Verringerung der Strahlenbelastung für Beschäftigte, Umwelt und Bevölkerung durch eine gesicherte Langzeitaufbewahrung des AKW-Schutts an den Standorten möglich ist. Die übliche Freisetzung muss beendet und durch diese bewachte Lagerung ersetzt werden.

Wir danken dem Ausschuss „Prävention und Umwelt“ der Landesärztekammer für die Organisation des Symposiums und sind gespannt auf dessen weitere Beratungen.

Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass zu allererst die noch laufenden AKWs abgeschaltet werden müssen, die das Atommüllproblem täglich weiter vergrößern.

Deshalb rufen wir auch zur Demonstration zum AKW Neckarwestheim am Sonntag 11.3.18 auf, dem 7. Jahrestags des Beginns der Fukushima-Katastrophe.“

 

Infos zur Demonstration am So. 11.3.2018: www.Endlich-abschalten.de

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 25.06.2017: CASTOR-Transporte auf dem Neckar: Unnötig, voller Risiken und deshalb unverantwortlich

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Der unnötige und zudem ein Risiko darstellende CASTOR-Transport auf dem Neckar findet nun doch wider alle Vernunft statt, so Dr. J. Schmid von der AG AtomErbe Neckarwestheim.
Voraussichtlich diese Woche werde die hochradioaktive Fracht aus dem stillgelegten AKW Obrigheim nach Neckarwestheim verschifft – und weitere vier Fahrten stehen in den nächsten Wochen noch aus.

Jahrelang habe der grüne Umweltminister Untersteller geduldet, dass die EnBW in Obrigheim kein Zwischenlager für die dortigen abgebrannten Brennelemente gebaut hat – und damit einen andauernden Verstoß gegen das Atomgesetz toleriert, so Schmid.

Allein innerhalb der letzten 4 Wochen kam es zu vier Unfällen in Neckar-Schleusen. Dies macht deutlich, dass der Schiffs-Transport von hochradioaktiv belastetem Material auf dem Neckar ein echtes Risiko darstellt, fasst Schmid zusammen. Dass die Bevölkerung einzig aufgrund des wirtschaftlichen Interesses der EnBW dieser Gefahr ausgesetzt werde, sei unverantwortlich.

Schmid fordert deshalb den baden-württembergischen Umweltminister auf, die CASTOR-Transporte sofort auszusetzen, anstatt weiter als EnBW-Minister zu agieren.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 08.04.2017: "Rückbaustart" - Kumpanei zwischen Umweltministerium und EnBW

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GKN I-Rückbau-Feier am 10.4.17: Kumpanei zwischen Umweltministerium und EnBW
Wir lehnen diesen Billig-Abriss zu Lasten von Mensch und Natur ab!
Untersteller und EnBW feiern, wie sie die Bürger und das Umweltverträglichkeitsrecht ausgebootet haben

Warum sagen wir: Billig-Abriss zu Lasten von Mensch und Natur?

Weil das Umweltministerium der EnBW enorme Kosten erspart durch Abweichen vom Verursacherprinzip, vom Vorsorgeprinzip und vom Strahlen-Minimierungsgebot, denn es erlaubt der EnBW mit der Genehmigung vom 3.2.2017 beim Abriss des GKN I:

Freisetzung in die Luft pro Jahr:
       Gasförmige radioaktive Stoffe:
       20.000.000.000.000 Becquerel
       Aerosolförmige Radionuklide mit Halbwertszeiten von mehr als 8 Tagen:
       10.000.000.000 Becquerel

Freisetzungen in den Neckar pro Jahr:
       Tritium:
       15.000.000.000.000 Becquerel
       Sonstige Radionuklide:
       9.500.000.000 Becquerel

Freisetzung per LKW auf die Deponien in Schwieberdingen, Vaihingen und Heilbronn:
       ca. 4.400.000 kg radioaktiven Bauschutt

Freisetzung per LKW und Schiff in das allgemeine Bauschutt- und Wertstoff-Recycling:
       ca. 323.000.000 kg teilweise radioaktiven Bauschutt, Metallschrott usw.
       (davon mit Radioaktivität aus dem AKW: vermutlich mehrere 10.000.000 kg)

Diese Freisetzung von Radioaktivität und die damit verbundene Gefährdung von Mensch und Natur sind vermeidbar!

Die von EnBW und Umweltministerium bevorzugte Auslegung des Strahlenschutz- und Atomrechts verzichtet aber auf die notwendige Anwendung von Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Minimierungsgebot, man beruft sich auf das dubiose 10 µSv-Konzept (µSv=Mikro-Sievert, Sievert ist das Maß für die biologische Strahlenbelastung). Das 10 µSv-Konzept beruht auf der Unterstellung, eine zusätzliche Strahlenbelastung von einigen 10 µSv sei für einen Menschen nur ein kleines zusätzliches Risiko und deshalb ohne Belang.

Für die AG AtomErbe Neckarwestheim erklärt F. Wagner: „Wir lehnen diese ungefragte und ungerechtfertigte Zumutung der zusätzlichen Strahlenbelastung ab“.

Weiterlesen: AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 08.04.2017: "Rückbaustart" - Kumpanei zwischen...

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 09.02.2017: Recycling-Beton: Ja, aber nicht aus dem AKW!

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Bürgerinitiativen begrüßen das Engagement des Umweltministeriums für mehr Nachhaltigkeit im Bauwesen. Beim Recyceln von AKW-Beton und AKW-Metall wird aber eine rote Linie überschritten

Seit mehreren Jahren propagiert das baden-württembergische Umweltministerium Nachhaltigkeit im Bauwesen. Als einen Schwerpunkt fordert es, schon beim Planen und Bauen an die Verwertbarkeit beim späteren Abriss zu denken. Als Zweites fördert es den Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau. Mit Fachtagungen und Exkursionen trägt das Ministerium diese Konzepte in die Bauwirtschaft. Heute wurden zwei Musterbeispiele für den Einsatz von Recycling-Beton besucht: der Landratsamts-Anbau in Ludwigsburg und der WTZ-Turm der Stadtsiedlung Heilbronn.

Wir, die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, begrüßen die Förderung des Recycling-Betons ausdrücklich und wünschen uns, dass viele Bauherren sich beteiligen, um den enormen Schaden der Beton-Herstellung zu verringern, der in Rohstoffverbrauch, Energieverbrauch und CO2-Bildung besteht.

Warum aber betreibt das Umweltministerium ein Spiel mit dem Feuer, indem es ausdrücklich auch AKW-Beton zum Recyceln zulässt, ohne die Nutzer des Recycling-Betons darüber zu informieren?

Statt auf ein Verbot oder zumindest Transparenz setzt das Ministerium nur auf Verdünnung der Radioaktivität. Es schrieb uns: „Speziell bei der Verwertung von Feststoffen wie Beton ist zu berücksichtigen, dass das freigegebene und in der Recyclinganlage aufbereitete Material mit etwa der doppelten Menge anderer Rohstoffe vermischt wird, wodurch letztlich das Endprodukt (frischer Beton) gegenüber den freigegebenen Gesteinskörnungen eine geringere spezifische Aktivität besitzt.“

Die AG AtomErbe sagt dazu: Ja zu Recycling-Beton, aber nicht aus dem AKW!
Auch das vom Umweltministerium erlaubte Recyceln vom Metallen aus dem AKW lehnen wir strikt ab.

Leider haben Baustoffe teilweise bereits einen Gehalt an Radioaktivität aus natürlichen Quellen, da darf nicht noch künstliche Radioaktivität aus der Atomwirtschaft dazu kommen.
Und auch der natürliche Gehalt an Radioaktivität in Baustoffen kann günstig beeinflusst werden durch geeignete Auswahl der Abbauorte bzw. der Zutaten. Solche Fehler wie beim strahlenden Granitpflaster der Stuttgarter Fußgängerzone und beim Pflaster des Stuttgarter Marktplatzes dürfen sich nicht wiederholen. Hier steht das Umweltministerium in der Pflicht, endlich tätig zu werden.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 08.02.2017: AKW-Abriss: Gesundheit und Sicherheit müssen vorgehen - kein übereiltes Billigverfahren!

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Bürgerinitiativen kritisieren die Stilllegungsgenehmigung für das GKN I und werfen dem Umweltministerium vor, ganz auf Linie der EnBW entschieden zu haben. Sämtliche Einwände der Bürger wurden substanziell nicht berücksichtigt.

Die EnBW hat am 03.02.17 vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) erhalten.

Die Bürgerinitiativen der AG AtomErbe Neckarwestheim halten diese Genehmigung für eine grobe Fehlentscheidung. „Wir sehen darin eine atomindustrie-freundliche Fortführung der bisherigen Praxis der baden-württembergischen Atomaufsicht, Prüfungen und Kontrollen ganz im Sinne der EnBW durchzuführen,“ erläutert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim.

„Statt dem zentralen Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung zu folgen, gelten nun auch beim Abbau des GKN I großzügige Grenzwertfestsetzungen, die die EnBW praktisch nach Belieben ausschöpfen darf, obwohl es bei Radioaktivität keine ungefährliche Dosis gibt,“ kritisiert Dr. J. Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart und ergänzt: „ebenso wird der EnBW erlaubt, trotz weiter im Nasslager befindlicher abgebrannter Brennelemente, den Abriss sofort zu beginnen – dieses vermeidbare Risiko wird der Bevölkerung „einfach so“ zugemutet. Auch wird der parallele Weiterbetrieb des GKN II in seinen Auswirkungen nicht ernsthaft geprüft.“

Trotz der vielfältigen Fachargumente und der jüngsten Proteste der Bevölkerung wird am Freigabe- und am bisherigen Herausgabeverfahren von gering radioaktiv belastetem Material festgehalten. „Das führt zu einer gewollten Freisetzung großer Mengen Radioaktivität in unsere direkte Umwelt, bis zur Verteilung in Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und Verwendung als Recycling-Beton“, wirft S. Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg dem Minister Verantwortungslosigkeit vor und weist auf die Alternativen hin: „im Rahmen des Atomrechts wäre auch eine dauerhafte Sicherung des brisanten Materials am Standort möglich, entweder Totalabriss mit Bau eines Bauschutt-Bunkers oder Stehenlassen der Gebäude nach weitgehender Entkernung.“

Die Bürgerinitiativen sehen sich von der Atomaufsicht und Herrn Umweltminister Untersteller getäuscht. Hatten diese doch „eine gründliche Prüfung“ vor der Genehmigung versprochen – herausgekommen ist eine Gefälligkeit für die EnBW.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 22.11.2016: Radioaktivität wird durch Rechentricks nicht harmlos

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Skandal: Umweltminister erlaubt radioaktiven Müll unter Spielplätzen und Äckern

Bis zu 99% eines Atomkraftwerkes sollen zur Kostenersparnis beim Abriss aus der Strahlenüberwachung entlassen werden, obwohl von diesem Betonschutt und Metallschrott schätzungsweise mindestens 10 % noch spezifische Radioaktivität aus dem AKW tragen. 1 bis 2 % sollen auf Mülldeponien kommen, circa 97 % sogar in die Bauwirtschaft und das allgemeine Recycling.

„Und heute setzt Umweltminister Untersteller dem noch die Spitze auf“, kritisiert H. Heydemann von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim: „er erlaubt jetzt strahlenden Müll sogar in Deponien, die später als Acker oder Spiel- und Sportgelände genutzt werden sollen“.

„Wir fordern eine klares Ende jeder so genannten Freigabe’ und ‘Herausgabe’, denn wir halten es für unverantwortlich, Radioaktivität gezielt, aber ohne Nachkontrolle in die Umwelt abzugeben“, betont F. Wagner für die Arbeitsgemeinschaft, „das Kartenhaus des Umweltministeriums fußt auf zwei absurden Säulen: erstens auf wackligen rechnerischen Spekulationen, zweitens auf der bitteren Zumutung an die Bevölkerung, ein kleines Risiko müsse sie klaglos schlucken“.

Wie hanebüchen und löchrig die Modellkonzepte sind, mit denen die Strahlenbelastung klein gerechnet wird, zeigt das von Untersteller heute veröffentlichte Gutachten des Öko-Instituts in jeder Zeile: die Strahlenbelastung wird nicht bestritten, sondern nur zu relativieren versucht. Dass selbst nach offiziellen Schätzungen beim so genannten 10µSv-Konzept pro Jahr(!) mindestens ein zusätzlicher(!) Krebstoter pro 2 Mio. betroffener Menschen in Kauf zu nehmen sei (die wahre Zahl liegt wahrscheinlich wesentlich höher), wird verschwiegen, das Konzept wird einfach als gegeben vorausgesetzt. Wir fordern aber eine echte Risikominimierung, kein Schönrechnen.

Wir fragen:

- ist es in Ordnung, dass der Staat Deponieanwohnern und künftigen Grundwassernutzern einfach so ein Gesundheitsrisiko zumutet?

- ist es in Ordnung, dass noch viel mehr Strahlenmüll, als er auf die Deponien kommt, in unsere Alltagsumgebung gebracht werden darf, ohne uns zu informieren und zu fragen?

- ist es in Ordnung, Strahlung freizusetzen, nur um der EnBW Geld zu sparen?

„Konsequenter Strahlenschutz lässt für den AKW-Schutt nur Lösungen mit kompletter, separater Deponierung zu, idealerweise im Bereich des ehemaligen AKWs oder dessen direkter Umgebung“, stellt G. May-Stürmer von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim fest, „dazu wurden z. B. die Konzepte ‘Stehenlassen nach Entkernung’ bzw. ‘Rückbau und Bunker’ geprüft. Jetzt kommt es auf den politischen Willen an. Ein einfaches ‘weiter so’ darf es bei der Strahlenfreigabe nicht geben!“

BUND Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 22.11.2016: Freigaberegelung widerspricht dem Strahlenschutzprinzip

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BUND fordert Ende der Freigabe radioaktiver Stoffe

Stuttgart: Der BUND Baden-Württemberg kritisiert die heute vom Umweltministerium verkündete Aufhebung des Anlieferstopps für freigemessene Abfälle aus dem Rückbau von Atomanalgen auf Deponien. „Das Gutachten des Öko-Instituts ist keine Überraschung. Wenn man Freimessen für richtig hält, dann ist das Ergebnis logisch“, kommentiert S. Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND.

Der BUND lehnt die Freigabe, also die nicht kontrollierbare Verteilung und Ablagerung radioaktiver Materialien, die Radioaktivität aus dem Betrieb von Atomanlagen aufweisen, ab. „Die bestehende Freigaberegelung wiederspricht dem Strahlenschutzprinzip, nachdem jegliche zusätzliche und vermeidbare Strahlenbelastung zu unterbleiben hat“, erklärt Pilarsky-Grosch.

Das 10 Mikrosievert-Konzept bietet keinen ausreichenden Schutz, da bei der Entwicklung des Konzepts vor 30 Jahren zahlreiche Risikofaktoren unterschätzt wurden. „Der BUND fordert deshalb den Wert um das 5-10 fache abzusenken“, erklärt Pilarsky-Grosch. Dies ist aus Vorsorgegründen unerlässlich, da z. B. nicht berücksichtigt wurde, dass in relativ kurzen Zeiträumen große Mengen belasteter Materialien anfallen, wie das beim parallelen Rückbau diverser Atomkraftwerke der Fall ist.

Ein zentrales Problem der Freigabe ist zudem, dass betroffene Personen keine Informationen über die freigegebenen Stoffe und deren radioaktiver Belastung erhalten. Somit ist es nicht möglich sich zu schützen. „Das Vorsorgeprinzip ernst nehmen bedeutet deshalb die bisherige Freigabepraxis zu stoppen und Alternativkonzepte anzuwenden“, so die BUND Landesgeschäftsführerin.

AG AtomErbe Neckarwestheim, BBMN, Initiative Atomerbe Obrigheim: Presse-Mitteilung 10.11.2016: Offener Brief der Bürgerinitiativen an Minister Untersteller - Freigabe und Herausgabe von AKW-Material stoppen

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Die Verteilung von Abrissmaterial aus AKWs auf Deponien und in die Waren- und Bauwirtschaft trotz noch aus dem AKW stammender Strahlung wird mit dem so genannten 10 Mikrosievert-Konzept gerechtfertigt, welches eine jährliche zusätzliche Strahlenbelastung von 10 µSv pro Bürger zwar nicht als unschädlich, aber als belanglos erklärt.

Allerdings ist die tatsächlich hieraus entstehende Strahlenbelastung der Bürger nicht bekannt und es ist auch nicht beabsichtigt, diese zu kontrollieren. Sondern das amtliche Konzept baut auf vielfältigen Hypothesen und wackeligen theoretischen Annahmen auf.

Im Sommer 2016 ist das Kartenhaus des "Freimessens" und des 10 µSv-Konzepts teilweise eingefallen, als es um die landwirtschaftliche Nachnutzung der Schwieberdinger Deponie ging, die radioaktiven Müll aus Karlsruhe lagert und weiteren aus Neckarwestheim bekommen soll. Dass auf einer Deponie mit Strahlenmüll nachher Kinder spielen würden, war in das zynische Konzept eingerechnet worden, aber der Anbau von Lebensmitteln war nicht einkalkuliert.

Umweltminister Untersteller geriet damit in die Defensive und musste einen Deponierungsstopp verfügen: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/offene-fragen-zur-nachnutzung-der-deponie-froschgraben-im-landkreis-ludwigsburg/

Seither wird daran gearbeitet, auch noch die landwirtschaftliche Nutzung über der Deponie schön zu rechnen. Wie man aus dem Umweltministerium erfährt, ist man damit fast fertig, also noch rechtzeitig bevor mit der geplanten Abbaugenehmigung für GKN I tatsächlich wieder AKW-Schutt anfallen wird.

Wir Bürgerinitiativen halten das ganze 10 Mikrosievert-Konzept für verantwortungslos. "Freimessen" und "Freigabe", egal ob auf eine Deponie oder unkontrolliert in unseren Alltag, sowie die "Herausgabe" vom Materialien aus Atomanlagen - das darf nicht sein, denn sie belasten Mensch und Natur und kein Mensch hat die Chance, dem auszuweichen.

Wir fordern darum einen echten und vollständigen Stopp dieser gängigen Handhabung. Sie finden in der Anlage unseren Offenen Brief, welchen wir deshalb an Herrn Minister Untersteller schrieben (Download).

AG AtomErbe Neckarwestheim, BBMN, Initiative Atomerbe Obrigheim: Presse-Mitteilung 22.7.2016: Bürgerinitiativen informieren die kommunalen Räte über die Castor-Atomtransporte auf dem Neckar

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vorgestern (Mittwoch 20.7.16) schrieben die Verbände der Antiatom-Initiativen Obrigheim / Neckarwestheim an alle Kommunen und Kreise entlang der für die Castor-Transporte vorgesehenen Neckar-Strecke (Liste s. unten), um diese über die speziellen Gefahren solcher Flusstransporte und über Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Selbstverständlich stehen wir den Räten auch für weitergehende Fragen zur Verfügung.

Download des Schreibens

Adressaten des Schreibens der Bürgerinitiativen:

Anlieger der Strecke:
Obrigheim (Neckar-Odenwald-Kreis)
Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis)
Neckarzimmern (Neckar-Odenwald-Kreis)
Haßmersheim (Neckar-Odenwald-Kreis)
Gundelsheim (Landkreis Heilbronn)
Bad Rappenau (Landkreis Heilbronn)
Bad Wimpfen (Landkreis Heilbronn)
Offenau (Landkreis Heilbronn)
Untereisesheim (Landkreis Heilbronn)
Bad Friedrichshall (Landkreis Heilbronn)
Neckarsulm (Landkreis Heilbronn)
Talheim (Landkreis Heilbronn)
Nordheim (Landkreis Heilbronn)
Lauffen (Landkreis Heilbronn)
Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn)
Heilbronn (Stadtkreis Heilbronn)
Kirchheim am Neckar (Landkreis Ludwigsburg)

Standortgemeinde des Lagers:
Gemmrigheim (Landkreis Ludwigsburg)

Betroffene Kreise:
Neckar-Odenwald-Kreis
Landkreis Heilbronn
Landkreis Ludwigsburg
Stadtkreis Heilbronn

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 28.6.2016: Ein vorläufiger Stopp der AKW-Müll-Deponierung ist nicht genug

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Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim begrüßt den heute von Umweltminister Untersteller verkündeten Stopp der Ablagerung radioaktiven Mülls auf baden-württembergischen Deponien z.B. in Schwieberdingen, Vaihingen, Heilbronn, Buchen, Sinsheim, Billigheim.
"Schon als 2015 die zuvor verheimlichte Einlagerung von schwach radioaktiven Abfällen aus dem Atomforschungszentrum Karlsruhe in Schwieberdingen aufgedeckt wurde", erinnert S. Mende-Lechler von der BI AntiAtom Ludwigsburg, "da haben wir eine zukünftige öffentliche Nutzung der Deponie Froschgraben (z.B. als Freizeitgelände) deutlich kritisiert."

Endlich zieht auch in das Umweltministerium die Erkenntnis ein, dass das kurzsichtige Verteilkonzept für Radioaktivität schwere Mängel hat. Aber es darf nicht bei einem vorläufigen Stopp bleiben. Es muss dauerhaft Schluss sein mit der fahrlässigen "Freigabe" und "Herausgabe" von Material mit Radioaktivität aus Atomanlagen. "Das bisherige Handeln auf Basis des so genannten 10 mikro-Sievert-Konzept der Strahlenschutzverordnung gleicht eher einer Bestrahlungserlaubnis der Bevölkerung und ist unverantwortlich", erläutert F. Wagner von der AG AtomErbe und ergänzt: "was 'Freimessen' genannt wird, befreit nicht von Strahlung, sondern macht die Strahlung frei von Überwachung, das ist nicht fair zu Mensch und Umwelt".

Die heutige Entscheidung des Umweltministeriums lässt Fragen offen:

- Wirkt der Stopp auch tatsächlich sofort, angesichts der in der Vergangenheit großzügig erteilten und unbefristeten Vorratsgenehmigungen?

-Gilt der Stopp nur für die kleine, offizielle Menge an "zur Deponierung freigegebenem" Material (z.B. die aus GKN I für Heilbronn vorgesehenen 1050 Tonnen) oder auch für eine möglicherweise viel größere Menge an ebenfalls auf den Deponien landendem "uneingeschränkt freigegebenen" Abrissmaterial? Und vor allem auch für dasjenige AKW-Material, welches völlig unkontrolliert in Umlauf gebracht wird?

- Wie groß sind die bereits in der Vergangenheit deponierten Mengen aus "beschränkter Freigabe", "uneingeschränkter Freigabe" und "Herausgabe"?

- Wo ist der Abrissschutt der GKN I-Kühltürme geblieben?

- Kommt es zu einem Umdenken, dass es nicht einfach nur eine Neuberechnung der Strahlenbelastung braucht, sondern dass die ungefragte Belastung der Menschen mit Radioaktivität endlich beendet werden muss?

- Will man wirklich eine der unzähligen Lücken des 10 µSv-Konzepts nach der anderen "reparieren" oder wird man das untaugliche Konzept endlich über Bord werfen?

"Dass man den Bürgern zumutet, eine gesundheitsschädliche, zusätzliche Strahlenbelastung von jährlich bis zu mehreren 10 µSv zu erleiden, wurde nie offen diskutiert, wurde nicht demokratisch beschlossen, sondern in Hinterzimmern ausgetüftelt", kritisiert G. May-Stürmer vom BUND Heilbronn-Franken, "und man beraubt uns Bürger der Chance, überhaupt zu erfahren, ob und wie wir betroffen sind. So kann sich auch niemand schützen."

M. Knoll vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn ergänzt: "Das Umweltministerium propagiert den Einsatz von Recycling-Beton, das begrüßen wir als wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Aber warum gefährdet dann das selbe Ministerium genau dieses Projekt, indem es die unkontrollierte und versteckte Wiederverwendung von Beton aus dem AKW-Abriss auch in Gebäuden erlaubt? Da stolpert es über seine eigenen Persilscheine angeblich 'vollkommener Unbedenklichkeit'."

Die vom Ministerium angesprochene "höchste Vorsorge" verlangt aus Sicht der AG AtomErbe, dass sämtliches Material aus Demontage und Abriss der Atomanlagen dauerhaft vor Ort bleibt und dort bewacht wird. "Das bedeutet zwar am Standort Neckarwestheim wegen der großen geologischen und Grundwasser-Probleme ganz besondere Vorsichtsmaßnahmen", stellt F. Wagner fest, "aber das ist der einzige gegenüber den heutigen und künftigen Generationen verantwortliche Weg. Radioaktiven Müll in alle Winde zu verteilen, um der EnBW Geld zu sparen, das muss für immer ein Ende haben."

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